Bikeleasing
Leasing einfach gemacht!
Bei unserem Bikeleasing-Service Angebot* erhalten Sie Ihr rundum sorglos Paket für E-Bikes/Pedelecs, MTB's, Rennräder, Trekkingräder oder Fat-Bikes. Dank Steuervorteil zum „Traumrad“!
Die Anwendung der Möglichkeit der steuerlichen Gleichstellung von Dienstfahrrädern gegenüber Elektro-Dienstwagen erfreut sich zunehmender Beliebtheit. So statten bereits viele Firmen Ihre Mitarbeiter sowohl mit E-Bikes als auch mit „normalen“ Fahrrädern wie MTB, Rennräder, etc. aus.
Wir beraten Sie gern telefonisch unter 03943 / 69 42 53 oder per E-Mail an badbikes.online@gmail.com
Alles im Überblick!
Vorteile für Unternehmer:
- Verbesserung der Gesundheit der Arbeitnehmer
- Steuereinsparungen durch Betriebsausgabenabzug
- Lohnnebenkosten sparen bei Gehaltsumwandlung
- Motivierung der Mitarbeiter
- Positive Publicity durch nachhaltigem Umweltschutz
- Verbesserung der CO2-Bilanz
Vorteile für Arbeitnehmer:
- Hochwertiges Dienstrad
- Zuschuss durch Arbeitgeber möglich
- Leasingrate mit Gehalt verknüpfbar
- 0,25% Regelung wie beim E-Dienstwagen
- Steuervorteil - viel günstiger als Kauf
- Eigenes Wunschrad (keine Markenbindung)
- Private Nutzung
Vorteilsrechner für Arbeitnehmer oder für Selbstständige & Freiberufler
Nutzen Sie unseren Leasingrechner für Ihre individuelle Berechnung. Sie haben die Wahl zwischen unseren Arbeitnehmer- oder Selbstständige & Freiberufler-Rechner.
Die ausgegebenen Werte sind ein unverbindliches Kalkulationsbeispiel. Für eine Überprüfung wenden Sie sich bitte an Ihren Steuerberater. Ihre eingegebenen Daten werden nicht gespeichert oder für andere Zwecke verwendet.
Das Thema Versicherung
Muss die im BIKELEASING-SERVICE angebotene Versicherung genommen werden?
Ja, aber die Basis-Absicherung (siehe Übersicht) ist im Leasing-Angebot bereits enthalten. Die von uns angebotenen Versicherung schützt Ihr Fahrrad/E-Bike vor Diebstahl, Vandalismus, Totalschäden, Unfallschäden, unsachgemäßer Handhabung, Pannen- und Sturzschäden, sowie vor Material-, Produktions- und Konstruktionsfehlern, Akku-Defekten und Elektroschäden.
Sie haben optional die Möglichkeit, zusätzlich zum Basisschutz das „Premium plus“ Paket zu wählen (siehe Übersicht).
Wo ist der Unterschied zwischen BASIS-Versicherung „Premium“ und der ZUSATZVERSICHERUNG „Premium plus“?
Bei der Zusatzversicherung „Premium plus“ handelt es sich um eine zuätzliche Verschleißversicherung für Ihr Fahrrad/E-Bike.
FAQ
Was bedeutet Leasing?
Leasing ist eine Sonderform der Miete. Beim Fahrrad/E-Bike kann der Arbeitgeber der Leasingnehmer sein und zahlt die monatlichen Raten. Dann überlässt er das Fahrzeug an seine/n Mitarbeiter/in. Überlässt er das Fahrrad/E-Bike an einen Mitarbeiter haben diese den geldwerten Vorteil zu versteuern – mit der sog. 0,25%-Regel also 1% eines auf volle 100 Euro abgerundeten Viertels der unverbindlichen Preisempfehlung des Herstellers werden monatlich durch den Arbeitnehmer der Lohnsteuer unterworfen. Der Arbeitgeber kann die Leasingraten als Betriebsausgaben geltend machen. Durch Einsparungen bei Steuern und Lohnnebenkosten kann der Anschaffungspreis um bis zu 40% reduziert werden.
Was kostet es?
Das hängt von Ihren individuellen Wünschen zu Ihrem neuen Fahrrad/E-Bike ab. Bei der Gehaltsumwandlung least der Arbeitgeber das Fahrrad/E-Bike und überlässt es seinem Arbeitnehmer, der die Leasingrate aus seinem Bruttogehalt zahlt. Möchte der Arbeitgeber den Arbeitnehmer zusätzlich motivieren, kann er das Fahrrad/E-Bike den Arbeitnehmern auch kostenlos überlassen. Ebenso denkbar sind Mischvarianten.
Kann man mit einem Bikeleasing-Rad weiterhin die Entfernungspauschale (Werbungskosten) für die Fahrten zur Arbeit geltend machen?
Ja, die Entfernungspauschale für Wege zwischen Wohnung und Arbeitsstätte ist grundsätzlich unabhängig vom Verkehrsmittel mit 0,30€ pro Kilometer zu gewähren (§9 Abs. 1 Nr. 4 EstG). Während bei der Stellung eines Firmen-PKW dieser Anfahrtsweg zunächst zusätzlich mit 0,03% pro Kilometer pro Monat vom Listenpreis versteuert werden muss, ist dies beim Dienstrad bereits mit 0,25% vom Listenpreis (UVP) pauschal abgegolten.
Schnelle Pedelecs (S-Pedelecs) werden als Kleinkraftrad klassifiziert und müssen daher mit 0,03% pro Kilometer pro Monat der geviertelten und auf volle Hundert abgerundeten unverbindlichen Preisempfehlung (UVP) versteuert werden. Die Entfernungspauschale kann jedoch auch bei S-Pedelecs geltend gemacht werden.
Wie wirkt sich die Gehaltsumwandlung aus?
Der Begriff Gehaltsumwandlung ist eine Abwandlung des Begriffs Entgeltumwandlung. Hierbei erklärt sich der Mitarbeiter bereit, die Summe X seines vertraglich geregelten Gehalts als Sachbezug (z. B. Dienstrad) über einen definierten Zeitraum (z. B. Leasingdauer) zu erhalten. Da der Sachlohn für die Überlassung des Dienstrades nicht mit der kompletten Leasingrate zu versteuern ist, sondern pauschal über die sogenannte Dienstwagen-Regelung versteuert wird, entsteht ein deutlicher Steuervorteil. Dieser macht die Umwandlung für den Arbeitnehmer und den Arbeitgeber attraktiv. Durch die Gehaltsumwandlung spart sich der Arbeitnehmer einen Teil seiner Lohn- und Sozialversicherungsabgaben ein.
Durch die Versteuerung des geldwerten Vorteils ist die private Nutzung des Rades ausdrücklich erlaubt.
Bei voller Kostenübernahme durch den Arbeitgeber entfällt die Gehaltsumwandlung für den Arbeitnehmer und damit auch die Versteuerung des geldwerten Vorteils (gilt für Fahrräder und Pedelecs (bis 25 km/h)). Bei S-Pedelecs (bis 45 km/h) gilt immer die 0,25%-Regel, unabhängig davon, wer die Kosten des Leasings trägt.
Sind Sie Arbeitnehmer bzw. Arbeitgeber und haben Interesse an unserem Bikeleasing Angebot? Wir beraten Sie gern telefonisch unter 03943/69 42 53 oder per eMail unter badbikes.online@gmail.com
Oder besuchen Sie uns einfach im Ladengeschäft in Wernigerode im Dornbergsweg 28 (Mo - Fr 09:00-18 Uhr, Sa 09:00-13:00 Uhr).
Wir freuen uns auf Ihren Besuch.
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